Elektrofahrrad.eu Ihr Elektrofahrrad Portal
Dieses Portal für Elektrofahrräder, Pedelecs und E-Bikes bietet umfassende Informationen zu E-Fahrrädern in Deutschland, ob Produktberatung, allgemeine Fragen oder auch Beratung zum Kauf eines Elektrofahrrads. Hier finden Sie alle Informationen auf einen Blick. Ein Elektrofahrrad ist die Mobilität der Zukunft und eine gute Entscheidung.
Viel Spass beim Elektrofahrrad Fahren wünscht Marco Hölker-Wehde von elektrofahrrad.eu
Viel Spass beim Elektrofahrrad Fahren wünscht Marco Hölker-Wehde von elektrofahrrad.eu
Elektrofahrrad Erklärung
Das Elektrofahrrad ist mit einem elektronischen Motor ausgestattet. Neben der Bezeichnung Elektrofahrrad wird das Elektrofahrrad auch Elektrorad, E-Bike oder eBike genannt. Der Akku des Elektrofahrrades ist in den meisten Fällen abnehmbar und kann zuhause innerhalb von ein paar Stunden an der Steckdose aufgeladen werden.
Unterscheidungen des Elektrofahrrades
Je nach Motorunterstützung hat das Elektrofahrrad in den EU-Ländern führerscheinrechtliche Konsequenzen, daher wird in verschiedenen Kategorien unterschieden.
Pedelec Elektrofahrrad
Das Pedelec, als Fahrrad mit beschränkter Tretunterstützung. Bei diesem Modell springt der Motor des Rades nur mit Tretunterstützung an. Der Motor erleichtert also nur das Treten. Das Pedelec unterliegt weder der Helm,- noch der Versicherungs- und Führerscheinpflicht. Es kann wie ein ganz normales Fahrrad genutzt werden. Laut EU-Richtlinien ist die Leistung des Pedelecs auf 250 Watt limitiert, ab einer Geschwindigkeit von 25 km/h muss sich der Motor automatisch abschalten.
Schnelles Pedelec Elektrofahrrad
Das Fahrrad mit unlimitierter Tretunterstützung, auch schnelles Pedelec genannt, unterliegt in Deutschland der Versicherungspflicht, eine Helmpflicht besteht aber nicht. Für das Elektrofahrrad mit unlimitierter Tretunterstützung wird ein Mofa Führerschein benötigt. Auf dem Fahrradweg darf dieses Modell nur gefahren werden, wenn der Fahrradweg für Mofas freigegeben ist. Einen großen Unterschied zum oben beschriebenen Pedelec gibt es nicht, Handhabung und Fahrverhalten sind gleich, lediglich die gesetzlichen Bestimmungen unterscheiden sich.
E-Bike Elektrofahrrad
Das Elektrofahrrad mit einem unabhängigen Antrieb fällt in Deutschland unter die gesetzliche Bestimmung des Kleinkraftrades. Das Elektrofahrrad mit unabhängigem Antrieb darf nur maximal 45 km/h schnell fahren. Wird eine höhere Geschwindigkeit erreicht, muss die Bezeichnung Motorrad lauten. Für das Elektrofahrrad mit unabhängigem Antrieb besteht die Pflicht eines Versicherungskennzeichens sowie das Führen einer Betriebserlaubnis. Unter einer Geschwindigkeit von 20 km/h darf das Elektrofahrrad ohne Helm gefahren werden, darüber hinaus muss der Fahrer einen Helm tragen. Die Höchstleistung des Elektrofahrrades mit Antrieb darf maximal 500 Watt betragen.